Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Leistungsumfang

  • 1.1 Die Agentur vermittelt Wohnungen an Mieter/Besteller und dessen Gäste aus dem bestehenden Portfolio und vom freien Markt.
  • 1.2 Die Agentur vermittelt im Aufgrag von Vermietern/ Wohnungseigentümern Wohnungen an Mieter/ Besteller.
  • 1.3 Aufgrund der Vermittlungstätigkeit wird zwischen folgenden Parteien ein Vertrag gerschlossen, die Agentur ist kein Vertragspartner: Mieter/ Besteller und Vermieter/ Wohnungseigentümer.
  • 1.4 Vermittlungsprovisionen werden zwischen der Agentur und den Pareien: Mieter/ Besteller und Vermieter/ Wohnungseigentümer in separaten Verträgen gehandhabt.
  • 1.5 Die Agentur und der Wohnungseigentümer sind keine Reiseveranstalter im Sinne des §651a BGB.

§ 2 Vertragsschluss/ Zahlung/ Preise

  • 2.1 Das Vertragsverhältnis § 1.3 kommt zustande sobald dem Mieter/ Besteller die Bestätigung telefonisch, schriftlich, via E-Mail, Messangerdienst oder Fax mitgeteilt wurde.
  • 2.2 Nach der Bestätigung erhält der Mieter/ Besteller eine Rechnung, diese hat er per Überweisung zu begleichen bevor Ihm Zugang zur Mietsache gewährt wird. Barzahlungen sind ausgeschlossen.
  • 2.3 Bei vorzeitiger Abreise bleibt das geschlossene Vertragsverhältnis unberührt.
  • 2.4 Bei Verlängerungen hat der Mieter/ Besteller sich an den Zahlungsdaten der Rechnung zu orientieren, die Zahlung muss immer vor Start der Verlängerungsperiode geleistet sein.
  • 2.5 Meldungen bei Behörden sowie die Entrichtung von Kur- oder Tourismusabgaben oder sonstigen vergleichbaren Abgaben sind Sache des Vermieter/ Wohnungseigentümer.
  • 2.6 Alle in der Angebotsanbahmung kommunizierten Preise sind netto, die Rechnungsstellung erfolgt Brutto mit ausgewiesenen Mwst. Sätzen.
  • 2.7 Preise können geändert werden unter Zustimmung des Vermieters/ Wohungseigentümers.

§ 3 Kündigung/ Stornierung

  • 3.1 Mieter/ Besteller
    • 3.1.1 Eine Kündigung bzw. Stornierung durch den Mieter/ Besteller ist nur durch die schriftliche Zustimmung des Vermiter/ Wohungseigentümer möglich. Die Agentur ist stets bemüht eine Kündigungsfrist von 7 Tagen mit dem Vermieter/ Wohnungseigentümer zu verhandeln.
    • 3.1.2 Dem Vermiter/ Wohungseigentümer ist der entstehende Schaden durch den Mieter/ Besteller zu ersetzten. Bei vom Mieter/ Besteller nicht in Anspruch genommenen Wohnungen hat der Vermieter/ Wohungseigentümer die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Wohnung anzurechnen. Wird die Wohnung nicht anderweitig vermietet, so kann die vertraglich vereinbarte Vergütung zu 100% in Rechnung gestellt werden.
    • 3.1.3 Der Gast kann dem Vermieter einen geringeren Schaden nachweisen.
  • 3.2 Vermieter/ Wohungseigentümer
    • 3.2.1 Mit Vertragsschluss §2.1 schuldet der Vermieter/ Wohnungeingentümer dem Mieter/ Besteller die Mietsache für den definierten Mietzeitraum.
    • 3.2.2 Überbucht der Vermieter/ Wohungseigentümer die Mietsache, so schuldet dieser dem Mieter/ Besteller eine passende Alternative. Die Agentur schuldet keinen Seiten eine Leistung, der Mieter/ Besteller kann gegen Gebühren die Beschaffung einer alternativen Mietsache beaufragen.
    • 3.2.2 Die Zustimmung zu Verlängerungen obligt dem Vermieter/ Wohnungseigentümer.

§ 4 Datenschutz und Vertraulichkeit

  • 4.1 Die Agentur verarbeitet die Daten des Mieter/ Besteller und des Vermieter/ Wohungseigentümer nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, um ihre Aufgaben als Vermittler zu erfüllen.
  • 4.2 Mit der Abgabe der Kontaktdaten im Buchungsformular oder der direkten Kontaktaufnahme erklärt sich der Mieter/ Besteller damit einverstanden, dass seine Daten und dies seiner Mitarbeiter an den Vermieter/ Wohnungseigentümer der gewählten Mietsache weitergeleitet werden.
  • 4.3 Der Vermieter/ Wohnungseigentümer erklärt sich mit der Bereitstellung seines Objektes oder als aufgenommener Portfoliokunde dazu bereit, dass seine Daten an den Mieter/ Besteller der gebuchten Mietsache weitergeleitet werden.
  • 4.4 Darüber hinaus ist die Agentur verpflichtet, sämtliche erlangten Daten des Gastes vertraulich zu behandeln. Insbesondere eine Weitergabe der Daten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht.

§ 5 Haftung / Haftungsausschluss

  • 5.1 Die Agentur haftet ausschließlich für ihre Vermittlungstätigkeit. Alle Angaben zu den vermittelten Wohnungen stammen vom Kunden, die Agentur hat diese nicht vor Ort selbst überprüft.
  • 5.2 Die Agentur haftet nicht für Störungen infolge höherer Gewalt und für Übermittlungsstörungen in der elektronischen Datenübertragung.
  • 5.3 Die Agentur haftet nicht für Schäden, die der Mieter/ Besteller oder dessen Mitarbeiter in der Unterkunft insbesondere durch Diebstähle oder Unfälle erleiden.
  • 5.4 Ansprüche des Mieter/ Besteller auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Wohnungseigentümer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters/ Wohungseigentümers beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Vermieters/ Wohungseigentümers beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an der Mietsache auftreten, wird der Vermieters/ Wohungseigentümers bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Mieter/ Besteller ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  • 5.5 Der Vermieter/ Wohungseigentümer übernimmt keine Haftung für einen etwaigen Verlust der eingebrachten Sachen des Gastes. Ausgenommen hiervon ist die Haftung für solche Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung des Vermieter/ Wohnungseigentümer beruhen.
  • 5.6 Die Agentur haftet nicht für Links von und zu externen Websites, die auf der Homepage oder im Angebot enthalten sind.

§ 6 Benutzung der Wohnung

  • 6.1 Die Wohnung darf nur zu Wohnzwecken genutzt werden.
  • 6.2 Das Halten von Haustiere ist nur nach schriftilcher Freigabe des Vermieter/ Wohnungseigentümer erlaubt.
  • 6.3 Die Wohnung ist von dem Mieter/ Besteller ordentlich zu hinterlassen, bei übermäßiger Verschmutzung ist der Vermieter/ Wohungseigentümer berechtigt entstandene Mehraufwände für die Reinigung dem Mieter/ Besteller in Rechnung zu stellen.

§ 7 Gerichtsstand

  • Der ausschließliche Gerichtsstand für alle aus und im Zusammenhang mit dem Agenturvertrag stehenden Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Firmensitz der Agentur.

§ 8 Salvatorische Klausel

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Stand: 05.03.2025

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